Werkzeug und Maschinen
  für die Parkett-, Stein- und
Fliesenbearbeitung
Schleifmittel
 
 
 
 



   
 
 


 
   

AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Theodor Erich Großhandels GmbH

Wir liefern nur zu diesen Bedingungen. Abweichungen gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann, wenn sie uns später zugegangen sind und wir ihnen nicht widersprochen haben.

I. Angebote und Preise
Wir haben einen Auftrag erst angenommen, wenn wir ihn schriftlich bestätigt oder ausgeführt haben.  Unsere Preise verstehen sich als Barpreise ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung für Aufträge im Gesamtwert von mehr als Euro 20,-.  Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.  Treten bis zum Tage der Lieferung Erhöhungen der Materialpreise, Löhne oder unserer Einkaufspreise ein, so sind wir berechtigt, unabhängig von Angeboten und Auftragsbestätigungen, unsere vereinbarten Verkaufspreise entsprechend anzugleichen.  Bei Kunden, die nicht Kaufleute sind, gilt dieses nur, wenn die Auslieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.

II. Lieferung und Abnahme
Vom Käufer gewünschte Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein.  Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.  Lieferzusagen mit Terminfestlegungen stellen niemals Fixgeschäfte dar.  Wenn die Nichteinhaltung von Lieferfristen zurückzuführen ist auf Aufruhr, Streik, Aussperrung, Krieg, Behinderung der Versandmöglichkeiten, Betriebsstörungen, Belieferungsströrungen bei uns oder unseren Vorlieferanten oder auf andere Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.  Wird eine Lieferung durch solche Umstände unmöglich, so sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt, ohne daß Schadensersatzansprüche an den anderen Partner bestehen.
Geraten wir aus anderen von uns zu vertretenden Gründen in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, gemäß § 326 BGB vorzugehen.  Wenn dem Käufer insoweit ein Schadensersatzanspruch zusteht, so wird der Ersatzanspruch begrenzt auf 1% des Wertes der zu lieferenden Ware, je Woche der Verzögerung maximal jedoch 5% des Wertes.  Diese Begrenzung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit unsererseits eine zwingende weitergehende Haftung gegeben ist.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.  Versicherungen erfolgen nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers.  Mangels Versandvorschrift steht die Wahl der Versandart in unserem Ermessen.  Wird beschleunigte Versendung z.B. Luftpost, Expreß o.ä. vorgeschrieben, trägt der Käufer die Mehrkosten.  Kosten und Schäden, die durch Nichtabnahme seitens des Käufers entstehen, gehen zu dessen Lasten, ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung.
Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne unsere vorherige Genehmigung der Rücksendung nicht angenommen.  Das Transportrisiko der Rücksendung trägt in jedem Falle der Käufer, auch wenn die Rücksendung mit unserer Genehmigung erfolgt.

Bei Schleifmitteln behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Auftragsmenge vor.

III. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und solche Mängel uns gegenüber schriftlich zu rügen.  Versteckte Mängel sind zu rügen, sobald sie erkennbar geworden sind.  Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer uns die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Feststellung des Mangels zustellt.  Die Gewährleistungspflicht erlischt weiter, wenn - von Notfällen abgesehen - die von einem Mängel betroffene Ware von einem Dritten oder vom Käufer selbst verändert oder instandgesetzt worden ist.
Bei begründeten Beanstandungen beseitigen wir nach unserer Wahl den Mangel oder liefern neu.  Wenn die Mängelbeseitigung scheitert oder auch eine Ersatzlieferung mangelhaft ist, ist der Kunde seinerseits zu Wandlung oder Minderung berechtigt.  Bei von uns nicht selbst hergestellten Teilen und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht zunächst nur auf die Abtretung der uns gegen unsere Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.  Nur wenn diese nicht zu einer nach Art und Umfang des Mangels angemessenen Vergütung für den Käufer führen, ist der Käufer berechtigt, von uns Wandlung oder Minderung zu verlangen.  Ein Aufrechnungsrecht besteht nur, sofern wir eine Gegenforderung anerkannt haben oder sofern diese rechtskräftig tituliert ist.

IV. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto, unter 50,- Euro sofort netto Kasse.  Wechsel werden nur ausnahmsweise nach Vereinbarung und erfüllungshalber und spesenfrei angenommen.  Bei Verzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.  Zahlt der Käufer eine überfällige Rechnung trotz Mahnung nicht, so werden weiter alle unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig, auch soweit früher etwa Stundung gewährt sein sollte oder Wechsel angenommen worden sein sollten, die erst später fällig werden.
Nimmt der Käufer die gekaufte Ware nicht ab oder ist er zwar zur Abnahme, nicht hingegen zur Zahlung in der Lage, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und anschließend Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.  Als angemessener Schadensersatz wird eine Pauschale von 25% des Kaufpreises vereinbart.  Ist der Käufer mit dieser Pauschalierung nicht einverstanden, so ist der Käufer verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der uns konkret entstanden ist.  Die gegen uns gerichteten Ansprüche aus dem Vertrag können nicht abgetreten werden.

V. Haftung
Soweit aufgrund gesetzlicher Tatbestände bei Verschulden Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, können diese gegen uns nur erhoben werden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

VI. Eigentumsvorbehalt
Unsere Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlungen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, auch wenn diese erst nach Lieferung entstanden sind.  Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Lieferungen bezahlt wird.  Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.
Wir die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in bewegliche Sachen weiterverarbeitet, so erfolgt die Weiterverarbeitung durch den Käufer für uns.  Die etwa neu entstandenen Sachen gehen zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des Wertes der von uns gelieferten und verarbeiteten Ware im Verhältnis zum Wert der entstandenen Sachen in unser Eigentum oder Miteigentum über.  Auch diese Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung.  Der Käufer ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, jedoch nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung.
Forderungen des Käufers aus Weiterlieferung oder Verarbeitung unserer Vorbehltsware (aufgrund Kaufvertrages, Werkvertrages oder aus allen sonstigen Rechtsgründen) werden einschließlich aller Nebenrechte bereits mit Vertragsschluß an uns abgetreten, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die von uns gelieferte Ware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung geliefert wird oder ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen oder auf einmal oder nur in Teillieferungen weitergegeben wird.  Die Abtretung erstreckt sich auf denjenigen Teil der Gesamtforderung des Käufers, der der Höhe unserer jeweiligen Gesamtforderung entspricht.  Durch diese Abtretung wird nicht ausgeschlossen, daß wir den Käufer jederzeit in Anspruch nehmen.  Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen 20% unserer jeweiligen Gesamtforderung, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.  Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt bei uns.
Auf Verlangen sind die auf uns übergegangenen Forderungen jederzeit in offene Zessionen umzuwandeln.
Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergeganenen Forderungen solange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.  Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen oder selbst die Einziehung der Forderung vorzunehmen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen oder auf die uns abgetretenen Forderungen anzuzeigen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unseres Eigentumsrechtes oder zur Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere hat uns der Käufer auf Verlangen die Namen und die Anschriften der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.  Wir sind berechtigt, eine vom Käufer ausgestellte Urkunde über die Abtretung zu verlangen.
Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so gilt diese Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies dem Käufer gegenüber ausdrücklich schriftlich erklärt haben.
Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware gegen jeden denkbaren Schadensfall zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluß der Versicherung nachzuweisen.

VII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz Hamburg.
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist für das Mahnverfahren und soweit gesetzlich zulässig auch für alle anderen Verfahren, einschließlich der Klagen im Urkunden- und Wechselgeschäft sowie für Arreste und einstweilige Verfügungen für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz unserer Firma, Hamburg.

VIII. Teilweise Gültigkeit dieser Bedingungen
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein oder durch Sondervereinbarungen aufgehoben worden sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht berührt.
Wir sind berechtigt im Sinne des Datenschutzgesetzes Daten für eigene Zwecke zu verarbeiten.  Dieses tun wir im Rahmen der mit dem Käufer geführten Geschäftsbeziehungen.

 
Theodor Erich Großhandels GmbH - Sportallee 68 - 22335 Hamburg - Tel: 040 / 8 88 88 66-0 - E-Mail: info@erich-gmbh.de